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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Metallgerüsten oder -skeletten für das Bauwesen und Teilen davon (Türme, Gittermasten, Fachwerke, Brücken, Brückenteile usw.)
  • Herstellung von Ausrüstungen für Gerüste, Schalungen, Stützen oder Grubenabdeckungen
  • Herstellung von Industriegerüsten aus Metall (Gerüste für Hochöfen, Hebe- und Fördereinrichtungen usw.)
  • Herstellung von vorgefertigten Gebäuden, hauptsächlich aus Metall:
  • Bauhütten, modulare Ausstellungselemente, usw.

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Tragkonstruktionen aus Metall (z. B. für Leuchten oder Lautsprecher)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Teilen für Schiffs- oder Kraftwerkskessel, siehe 252100

  • Herstellung von montierten Gleisbefestigungen, siehe 259900

  • Herstellung von Karosserien, siehe 292000

  • Herstellung von Schiffssektionen, siehe 301100, 301300