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Diese Art umfasst den Bau von Schiffen und Booten, ausser Fahrzeugen für sportliche und Freizeitzwecke, und von schwimmenden Vorrichtungen.

Diese Art umfasst:

  • Bau von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung:
  • Fahrgastschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe, Schlepper usw.
  • Bau von Kriegsschiffen
  • Bau von Fischereifahrzeugen und von Fisch verarbeitenden Fabrikschiffen

Diese Art umfasst ferner:

  • Bau von Luftkissenfahrzeugen (ohne Luftkissenfahrzeugen für Freizeitzwecke)
  • Bau von schwimmenden oder tauchenden Bohrplattformen
  • Bau von schwimmenden Vorrichtungen:
  • Schwimmdocks, Pontons, Kofferdämme, schwimmende Landungsbrücken, Bojen, Schwimmtanks, Schuten, Leichter, Schwimmkräne, aufblasbaren Flössen nicht für Freizeitzwecke usw.
  • Herstellung von Metallelementen von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Teilen von Fahrzeugen, ausser Rumpfgrundelementen:
  • Herstellung von Segeln (s. 139203)
  • Herstellung von Schiffsschrauben (s. 259900)
  • Herstellung von Ankern aus Eisen oder Stahl (s. 259900)
  • Herstellung von Schiffsmotoren (s. 281100)
  • Herstellung von Navigationsinstrumenten (s. 265100)
  • Herstellung von Lampen und Leuchten für Schiffe (s. 274000)
  • Bau von Amphibienfahrzeugen (s. 291000)
  • Herstellung von aufblasbaren Booten und Flössen für Freizeitzwecke (s. 301200)
  • fachgerechte Instandhaltung und Reparatur von Schiffen und schwimmenden Einrichtungen (s. 331500)
  • Schiffsverschrottung (s. 383100)
  • Innenausstattung von Booten (s. 433)