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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Industriearmaturen einschliesslich Drossel- und Einlassventilen
  • Herstellung von Sanitärarmaturen
  • Herstellung von Heizungsarmaturen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Armaturen aus ungehärtetem vulkanisiertem Gummi, Glas oder aus Keramik (s. 221900, 231900 und 234400)
  • Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren (s. 281100)
  • Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Ventilen sowie Luftaufbereitungseinrichtungen für pneumatische Systeme (s. 281200)