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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Industriearmaturen, einschliesslich Regelventile und Ansaugstutzen
  • Herstellung von Armaturen für Sanitäranlagen
  • Herstellung von Heizkörperarmaturen für Zentralheizungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Ventilen aus ungehärtetem vulkanisiertem Gummi, Glas oder Keramik, siehe 221200, 231500 oder 234400
  • Herstellung von Einlass- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren, siehe 281100
  • Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Ventilen sowie Luftaufbereitungseinrichtungen für pneumatische Systeme, siehe 281200