Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von hand- oder kraftbetriebenen Hebezeugen und Fördermitteln sowie Be- und Entladevorrichtungen:
  • Flaschenzüge, Hebezeuge, Winden und Spillen
  • Derricks, Kräne, fahrbare Hubvorrichtungen, Portalhubwagen usw.
  • Kraftkarren, auch mit Eigenantrieb, Hebezeugen und Fördermitteln, für industrielle Zwecke (einschliesslich Hand- und Schubkarren)
  • eigens für Hebe-, Förder- sowie Be- und Entladetätigkeiten ausgelegte mechanische Greifer und Industrieroboter
  • Herstellung von Stetigförderern, Seilbahnen usw.
  • Herstellung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
  • Herstellung von Spezialteilen für Hebezeuge und Fördermittel

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Mehrzweckindustrierobotern (s. 289902)
  • Herstellung von Stetigförderern für den Untertageeinsatz (s. 289200)
  • Herstellung von Baggern und Schaufelladern (s. 289200)
  • Herstellung von Schwimmkränen, Eisenbahnkränen und Kranwagen (s. 301100, 302000)
  • Installation von Aufzügen und Rolltreppen (s. 432902)