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Alle Schweizer Bundesbehörden

284900 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen


Diese Art umfasst:

  • Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Holz, Bein, Stein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen, kaltem Glas usw. einschliesslich solcher, die dazu einen Laserstrahl, Ultraschallwellen, Plasmabögen, magnetische Impulse usw. nutzen
  • Herstellung von Aufspannvorrichtungen für Werkzeugmaschinen
  • Herstellung von Teilköpfen und sonstigen Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen
  • Herstellung von ortsfesten Maschinen zum Nageln, Heften, Leimen oder sonstigem Zusammenfügen von Holz, Kork, Bein, Hartgummi oder Kunststoff usw.
  • Herstellung von ortsfesten Bohrern oder Schlagbohrern, Feilmaschinen, Nietmaschinen, Blechschneidern usw.
  • Herstellung von Pressen für die Herstellung von Spanplatten u. Ä.
  • Herstellung von Maschinen zum Elektroplattieren

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Teilen und Zubehör für die aufgeführten Werkzeugmaschinen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Werkzeugmaschinen (Bohrer, Stanzwerkzeuge, Gesenke, Fräsen, Sägeblätter, Schneidmesser usw. (s. 257300)
  • Herstellung von handgeführten elektrischen Lötkolben und Schweissgeräten (s. 279000)
  • Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 282400)
  • Herstellung von Maschinen für den Einsatz in metallurgischen Betrieben oder Giessereien (s. 289100)
  • Herstellung von Bergwerksmaschinen (s. 289200)