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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Holz, Kork, Bein, Stein, Hartgummi, Hartplastik, Keramik, Beton, Kaltglas und ähnlich harten Materialien nicht aus Metall
  • Herstellung von Aufspannvorrichtungen für Werkzeugmaschinen
  • Herstellung von Teilköpfen und sonstigen Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen
  • Herstellung von ortsfesten Maschinen zum Nageln, Klammern, Kleben oder sonstigen Zusammenfügen von Holz, Kork, Bein, Hartgummi oder harten Kunststoffen, usw.
  • Herstellung von ortsfesten Dreh- oder Schlagbohrmaschinen, usw.
  • Herstellung von Pressen für die Herstellung von Spanplatten, usw.

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Teilen und Zubehör für die hier genannten Werkzeugmaschinen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Werkzeugmaschinen (z. B. Bohrer, Stanzwerkzeuge, Gewindebohrer, Fräsen, Drehwerkzeuge, Sägeblätter, Schneidmesser), siehe 256300
  • Herstellung von handgeführten elektrischen Lötkolben, Lötpistolen und Schweissgeräten, siehe 279000
  • Herstellung von Handwerkzeugen mit Kraftantrieb, siehe 282400
  • Herstellung von Feilmaschinen, Nietmaschinen und Blechschneidemaschinen, siehe 284100
  • Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung und -bearbeitung oder für Giessereien, siehe 289100
  • Herstellung von Maschinen für den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden, siehe 289200
  • Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung, siehe 289700