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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Zucht und Haltung von halb domestizierten und sonstigen lebenden Tieren:
  • Strausse und Emus
  • sonstige Vögel (ohne Geflügel)
  • Insekten
  • Kaninchen und sonstige Pelztiere
  • Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen
  • Betrieb von Wurmfarmen, Landschneckenzuchten, Schneckenzuchten usw.
  • Zucht und Haltung von Seidenraupen; Erzeugung von Seidenraupenkokons
  • Imkerei
  • Zucht und Haltung von Haustieren (ohne Fische):
  • Katzen und Hunde
  • Vögel, z. B. Sittiche usw.
  • Hamster usw.
  • Zucht und Haltung sonstiger Tiere

Diese Art umfasst nicht:

  • Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei (s. 017000)
  • Betrieb von Froschfarmen, Krokodilfarmen, Meereswürmerfarmen (s. 032100, 032200)
  • Betrieb von Fischfarmen (s. 032100, 032200)
  • Aufnahme und Dressur von Haustieren (s. 960900)
  • Zucht und Haltung von Geflügel (s. 014700)

Stichwortliste