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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • gewerbliche Jagd und Fallenstellerei
  • Fangen und/oder Erlegen von Tieren zur Gewinnung von Fleisch, Häuten und Fellen, zu Forschungszwecken, als Haustiere oder für Zoos
  • Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei

Diese Art umfasst ferner:

  • Fang von Meeressäugetieren wie Walrosse und Robben an Land

Diese Art umfasst nicht:

  • Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen (s. 014900)
  • Haltung von Wildtieren in Tierfarmen (s. 014900)
  • Walfang (s. 031100)
  • Gewinnung von Fellen und Häuten in Schlachthäusern (s. 101100)
  • Jagd zu Sport- oder Erholungszwecken und damit verbundene Dienstleistungen (s. 931900)
  • Dienstleistungen zur Förderung der Jagd und Fallenstellerei (s. 949904)