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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • gewerbliche Hochsee- und Küstenfischerei
  • Fang von Meereskrusten- und Weichtieren
  • Walfang
  • Sammeln von Meerestieren: Schildkröten, Seescheiden und andere Manteltiere, Seeigel usw.

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Spezialschiffen für Fischfang und Fischverarbeitung/-konservierung
  • Fang sonstiger Meerestiere und -materialien: Naturperlen, Schwämme, Korallen und Algen

Diese Art umfasst nicht:

  • Fang von Meeressäugetieren wie Walrosse und Robben, mit Ausnahme von Walen (s. 017000)
  • Verarbeitung von Walen auf Fabrikschiffen (s. 101100)
  • Verarbeitung von Fischen, Krusten- und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in Fabriken an Land (s. 102000)
  • Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den Hochsee- und Küstenverkehr (z. B. für Fischfangfahrten) (s. 501000)
  • Tätigkeiten der Fischereiinspektion und des Fischereischutzes sowie Patrouillendienste (s. 842400)
  • Sport- und Freizeitfischerei und damit verbundene Dienstleistungen (s. 931900)
  • Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 931900)