Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • kommerzielle Jagd und Fallenstellerei
  • Fangen und/oder Erlegen von Wildtieren zur Gewinnung von i) Lebensmittel (Fleisch), Felle und Häute und ii) zu Forschungszwecken, für Zoos oder als Haustiere
  • Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei
  • Fangen/Sammeln von wild lebenden Fröschen und Schnecken

Diese Art umfasst ferner:

  • Fangen von Meeressäugetieren an Land (z. B. Walrosse oder Robben)
  • Jagen von Füchsen, Nerzen und Wölfen zum Schutz des Viehbestands
  • Jagen zum Zweck der Bestandsregulierung von Tieren

Diese Art umfasst nicht:

  • Zucht von Wildtieren in Viehzuchtbetrieben, siehe 014
  • Gewinnung von Vogelbälgen aus Viehzuchtbetrieben oder von Häuten aus der Zucht von Reptilien (z. B. Schlangen und Schildkröten), siehe 014800
  • Schädlingsbekämpfung (einschliesslich Kaninchen) in der Landwirtschaft, siehe 016100
  • Walfang, siehe 031100
  • Gewinnung von Häuten und Fellen aus Schlachthöfen, siehe 101100
  • Jagd zu Sport- oder Erholungszwecken und damit verbundene Dienstleistungen, siehe 931900
  • Erbringung von Dienstleistungen zur Förderung der Jagd und Fallenstellerei, siehe 949900