Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Kommerzielle Hochsee- und Küstenfischerei
  • Fang von Meereskrusten- und -weichtieren
  • Walfang
  • Fang von Meerestieren (z. B. Schildkröten, Seescheiden, Manteltieren, Seeigeln)

Diese Art umfasst ferner:

  • Sammeln von sonstigen Meeresorganismen und -materialien (z.B. Naturperlen, Schwämme, Korallen, Algen und Seetang)

Diese Art umfasst nicht:

  • Fang von Meeressäugetieren ohne Wale, z. B. Robben, Walrosse, siehe 017000
  • Verarbeitung von Walen auf Fabrikschiffen, siehe 101100
  • Verarbeitung von Fischen, Krusten- und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in Fabriken an Land, siehe 102000
  • Vermieten von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für die Hochsee- und Küstenschifffahrt (z. B. für Fischereiausflüge), siehe 501000
  • Fischereiaufsicht, Fischereischutz und Patrouillendienste, siehe 842400
  • Sport- und Freizeitfischerei und damit verbundene Dienstleistungen, siehe 931900
  • Betrieb von Sportfischereigewässern siehe 931900