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Alle Schweizer Bundesbehörden

108600 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln


Diese Art umfasst:

  • Herstellung von für eine besondere Ernährung bestimmten Lebensmitteln:
  • Säuglingsanfangsnahrung
  • Folgenahrung und sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
  • Lebensmittel mit niedrigem oder vermindertem Brennwert, zur Gewichtskontrolle
  • diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
  • natriumarme Lebensmittel einschliesslich natriumarmer oder natriumfreier Diätsalze
  • glutenfreie Lebensmittel
  • Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler
  • Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)

Stichwortliste