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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Mahlen von Getreide: Erzeugung von Mehl, Grobgriess, Feingriess oder Pellets aus Weizen, Roggen, Hafer, Mais oder anderen Getreidekörnern
  • Schleifen von Reis: Erzeugung von geschältem, geschliffenem, poliertem, glasiertem, parboiled oder verarbeitetem Reis; Herstellung von Reismehl
  • Mahlen von Hülsenfrüchten und Nüssen: Herstellung von Mehl aus getrockneten Hülsenfrüchten, von Wurzeln und Knollen oder von essbaren Nüssen
  • Herstellung von Frühstückscerealien
  • Herstellung von Mischungen aus Mehl und von fertig zubereitetem Mehl und Teig für Brot, Kuchen, Kekse, Pfannkuchen/Palatschinken usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Aufbereitung von pflanzlichen Erzeugnissen für Rohstoffmärkte (z. B. Reinigen, Beschneiden, Sortieren usw.), siehe 016300
  • Getreidetrocknung im Lohnauftrag, siehe 016300
  • Herstellung von Kartoffelmehl und -griess, siehe 103100
  • Nassmahlen von Mais, siehe 106200

Stichwortliste