Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Futtermitteln für Heimtiere, einschliesslich Hunde, Katzen, Vögel, Fische usw.

Diese Art umfasst ferner:

  • Behandlung von Schlachtabfällen zur Herstellung von Futtermitteln

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Fischmehl als Futtermittel (s. 102000)
  • Herstellung von Ölkuchen (s. 104100)
  • Tätigkeiten, bei denen ohne besondere Behandlung als Futtermittel nutzbare Nebenerzeugnisse anfallen, z .B. Ölsaaten (s. 104100), Rückstände von Mahl- und Schälmühlen (s. 106100)