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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von verschiedenen Holzwaren:
  • Griffe und Stiele für Werkzeuge, Besen, Bürsten
  • Formen, Leisten und Schuhspanner, Kleiderbügel
  • Haushaltsartikel und Küchengeräte aus Holz
  • Figuren und Schmuck, Intarsien und andere Einlegearbeiten
  • hölzerne Schachteln, Kassetten und Etuis für Schmuck, Schneidwaren u. Ä.
  • Spulen, Rollen und ähnliche Artikel aus gedrechseltem Holz
  • Holzwaren a. n. g.
  • Verarbeitung von Naturkork, Herstellung von Presskork
  • Herstellung von Waren aus Naturkork oder Presskork, einschliesslich Bodenbeläge
  • Herstellung von Geflechten und Waren aus Flechtstoffen: Matten, Fussmatten, Gittergeflechte, Körbe usw.
  • Herstellung von Flechtwaren und Korbwaren
  • Herstellung von Brennholz und -pellets aus Pressholz oder Holzersatzstoffen wie Kaffeesatz oder Sojabohnen-Mahlrückständen (Okara)
  • Herstellung von Rahmen für Bilder oder Spiegel
  • Herstellung von Rahmen für Malleinwände
  • Herstellung von Schuhteilen aus Holz (z. B. Absätze und Leisten)
  • Herstellung von Griffen für Schirme, Rohrstöcke und dergleichen
  • Herstellung von Blöcken für die Herstellung von Tabakspfeifen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Matten und Fussmatten aus Spinnstoffen (s. 139300)
  • Herstellung von Koffern (s. 151200)
  • Herstellung von Holzschuhen (s. 152000)
  • Herstellung von Streichhölzern (s. 205100)
  • Herstellung von Uhrengehäusen (s. 265204)
  • Herstellung von hölzernen Rollen, Spulen und Spindeln als Teile von Textilmaschinen (s. 289400)
  • Herstellung von Möbeln (s. 310)
  • Herstellung von Holzspielzeug (s. 324000)
  • Herstellung von Bürsten und Besen (s. 329100)
  • Herstellung von Särgen (s. 329900)
  • Herstellung von Rettungsmitteln aus Kork (s. 329900)