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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Schuhen für jeden Zweck, aus jedem Material, nach jedem Verfahren, einschliesslich Formpressen
  • Herstellung von Lederteilen von Schuhen (z. B. Herstellung von Oberteilen und Teilen von Oberteilen, Aussen- und Innensohlen, Absätzen)
  • Herstellung von Gamaschen, Chaps und ähnlichen Artikeln

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Gummi-, Holz- oder Kunststoffteilen von Schuhen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Schuhen aus Gewirken oder Gestricken ohne Sohlen, siehe 1410
  • Herstellung von Schuhen aus Spinnstoffen ohne Sohlen, ausser aus Gewirken oder Gestricken, siehe 142900
  • Herstellung von Skistiefeln, siehe 323000
  • Herstellung von orthopädischen Schuhen auf Rezept, siehe 325001