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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Schuhen aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen Verfahren einschliesslich Giessverfahren
  • Herstellung von Schuhteilen aus Leder (z. B. Herstellung von Schuhoberteilen und Teilen davon, Aussen- und Innensohlen, Absätzen)
  • Herstellung von Gamaschen, Chaps und ähnlichen Waren

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Schuhteilen aus Kautschuk, Holz oder Kunststoff

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von gestrickter oder gewirkter Fussbekleidung ohne angebrachte Sohlen, siehe 1410
  • Herstellung von Fussbekleidung aus Spinnstoffen ohne angebrachte Sohlen, ausgenommen solche aus Gestricken oder Gewirken, siehe 142900
  • Herstellung von Skistiefeln, siehe 323000
  • Herstellung von massgefertigten orthopädischen Schuhen, siehe 325001