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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Vervielfältigung von Masteraufnahmen von Schallplatten, Compact Discs und Bändern mit Musik- oder anderen Tonaufnahmen
  • Vervielfältigung von Masteraufnahmen von Platten, Compact Discs und Bändern mit Filmen und anderen Videoaufnahmen
  • Vervielfältigung von Master-Kopien von Software und Daten auf Platten und Bändern

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigen von Druckerzeugnissen, siehe 181100, 1812
  • Verlegen von Software, siehe 582
  • Herstellung und Vertrieb von Filmen, Videobändern und Spielfilmen auf Platten oder ähnlichen Aufzeichnungsträgern, siehe 591100, 591200, 591300
  • Vervielfältigung von Spielfilmen für den Kinovertrieb, siehe 591200
  • Herstellung von Masteraufnahmen für Schallplatten oder Tonträger, siehe 592000