653000 Pensionskassen und Pensionsfonds


Diese Art umfasst Vorsorgeeinrichtungen öffentlichen oder privaten Rechts (Stiftungen, Genossenschaften), welche sich mit der Durchführung der gesetzlich obligatorischen und/oder freiwilligen beruflichen Vorsorge befassen.

Diese Art umfasst:

  • Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten
  • Auslaufende oder stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen ohne aktive Versicherte
  • Wohlfahrtsfonds ohne reglementarisch festgelegte Rechtsansprüche von Versicherten
  • Finanzierungsstiftungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Verwaltung von Pensionsfonds (s. 663002)
  • Sozialversicherung (s. 843000)
  • Anlagestiftungen und -fonds (s. 663001)
  • Freizügigkeitsstiftungen (s. 663002)

2. Säule, zweite Säule; Berufliche Vorsorge; Patronal, Personalvorsorgestiftung, Personalfürsorgestiftung, Personalfonds, Oeuvres sociales; Pensionskasse obligatorisch, überobligatorisch; Pensionskasse, zweite Säule, 2. Säule; Pensionskassen

Kodierungsregeln


Pensionskassen 2. Säule

653000: Pensionskassen und Pensionsfonds
Pensionskassen nach BVG, Überobligatorisch (nur Stiftungen, öffentlich rechtlich, Genossenschaften)

663001: Fondsleitungen (falls keine Angabe)
Stiftungen und Investmentfonds müssen in 643000 und nicht in 663001 codiert werden

663002 : Falls Freizügigkeitsstiftung bei Bank, Versicherung / Gebundene Konti

Anmerkung :
Im Handelsregister www.zefix.ch ist diese Einheit mit Aufsichtsbehörde angegeben (dazugehörige Begriffe: Aufsichtsbehörde / Stiftungsaufsicht).





Zugehörige NOGA2002-Codes