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653000 Pensionskassen und Pensionsfonds
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Diese Art umfasst Vorsorgeeinrichtungen öffentlichen oder privaten Rechts (Stiftungen, Genossenschaften), welche sich mit der Durchführung der gesetzlich obligatorischen und/oder freiwilligen beruflichen Vorsorge befassen.
Diese Art umfasst:
- Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten
- Auslaufende oder stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen ohne aktive Versicherte
- Wohlfahrtsfonds ohne reglementarisch festgelegte Rechtsansprüche von Versicherten
- Finanzierungsstiftungen
Diese Art umfasst nicht:
- Verwaltung von Pensionsfonds (s. 663002)
- Sozialversicherung (s. 843000)
- Anlagestiftungen und -fonds (s. 663001)
- Freizügigkeitsstiftungen (s. 663002)
2. Säule, zweite Säule; Berufliche Vorsorge; Patronal, Personalvorsorgestiftung, Personalfürsorgestiftung, Personalfonds, Oeuvres sociales; Pensionskasse obligatorisch, überobligatorisch; Pensionskasse, zweite Säule, 2. Säule; Pensionskassen
Kodierungsregeln
Pensionskassen 2. Säule
• 653000: Pensionskassen und Pensionsfonds
Pensionskassen nach BVG, Überobligatorisch (nur Stiftungen, öffentlich rechtlich, Genossenschaften)
• 663001: Fondsleitungen (falls keine Angabe)
Stiftungen und Investmentfonds müssen in 643000 und nicht in 663001 codiert werden
• 663002 : Falls Freizügigkeitsstiftung bei Bank, Versicherung / Gebundene Konti
Anmerkung :
Im Handelsregister www.zefix.ch ist diese Einheit mit Aufsichtsbehörde angegeben (dazugehörige Begriffe: Aufsichtsbehörde / Stiftungsaufsicht).