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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Mischfuttermitteln für Nutztiere einschliesslich konzentrierten Viehfutters und von Futterzusätzen
  • Herstellung von Einzelfuttermitteln für Nutztiere

Diese Art umfasst ferner:

  • Behandlung von Schlachtabfällen zur Herstellung von Futtermitteln

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Fischmehl als Futtermittel (s. 102000)
  • Herstellung von Ölkuchen (s. 104100)
  • Tätigkeiten, bei denen ohne besondere Behandlung als Futtermittel nutzbare Nebenerzeugnisse anfallen, z .B. Ölkuchen (s. 104100), Rückstände von Mahl- und Schälmühlen (s. 106100)