109100 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
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109100 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von zubereiteten Futtermitteln für landwirtschaftliche Nutztiere, einschliesslich Kraftfutter und Ergänzungsfutter
- Herstellung von Alleinfuttermitteln für landwirtschaftliche Nutztiere
Diese Art umfasst ferner:
- Verarbeitung von Abfällen aus der Nahrungsmittelindustrie zu Futtermitteln
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von Fleischerzeugnissen, siehe 101300
- Herstellung von Fischmehl als Futtermittel, siehe 102000
- Herstellung von Ölkuchen, siehe 104100
- Tätigkeiten, bei denen ohne besondere Behandlung als Futtermittel nutzbare Nebenerzeugnisse anfallen (z. B. Ölkuchen, siehe 104100, Rückstände von Mahl- und Schälmühlen, siehe 106100 usw.)