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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von hauptsächlich aus Obst oder Gemüse bestehenden Nahrungsmitteln, ausser gefrorenen Fertiggerichten und solchen in Konservendosen
  • Konservierung von Obst, Nüssen und Gemüse: Gefrieren, Trocknen, Einlegen in Öl oder Essig, Verarbeitung zu Konserven usw.
  • Herstellung von Nahrungsmitteln aus Obst und Gemüse
  • Herstellung von Marmeladen, Gelees, Konfitüren, Obstaufstrichen und Obstzubereitungen
  • Rösten von Nüssen
  • Herstellung Nahrungsmitteln und Pasten aus Nüssen

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung verderblicher zubereiteter Nahrungsmittel aus Obst und Gemüse, z. B.:
  • Salate; Salatmischungen, verpackt
  • geschältes oder geschnittenes Gemüse
  • Tofu (Bohnenquark)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Obst- und Gemüsesäften (s. 103200)
  • Herstellung von Mehl aus getrockneten Hülsenfrüchten (s. 106100)
  • Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 108202)
  • Herstellung von zubereiteten Gemüsegerichten (s. 108500)
  • Herstellung von künstlichen Konzentraten (s. 108900)