Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • die Herstellung von Lebensmitteln, die hauptsächlich aus Obst oder Gemüse bestehen
  • Konservierung von Früchten, Nüssen oder Gemüse (z. B. Einfrieren, Trocknen, Gefriertrocknen, Trocknen durch Infrarotbestrahlung, Einlegen in Öl oder Essig, Einlegen in Dosen, Hochdruck, Hochtemperatur)
  • Herstellung von Lebensmitteln aus Obst und Gemüse
  • Herstellung von Konfitüren, Marmeladen und Tafelgelees
  • Schälen, Entkernen und Rösten von Nüssen
  • Herstellung von Nussprodukten und -pasten

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von verderblichen Fertiggerichten aus Obst und Gemüse, z.B.:
  • Salate; gemischte Salate, verpackt
  • geschältes oder geschnittenes Gemüse
  • Tofu (Bohnenquark)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften, siehe 103200
  • Herstellung von Mehl oder Griess von getrockneten Hülsenfrüchten, siehe 106100
  • Konservierung von Früchten und Nüssen in Zucker, siehe 108202
  • Herstellung von Gemüsefertiggerichten, siehe 108500
  • Herstellung von künstlichen Konzentraten, siehe 108900