Dieser Abschnitt umfasst die Erzeugung, Speicherung, Steuerung, Verteilung, den Handel und die Vermittlung von Elektrizität oder von gasförmigen Brennstoffen für die Energieversorgung durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen (Versorgungsleitungen). Eingeschlossen ist auch die Energieversorgung von Industrie- und Gewerbegebieten, sowie von Wohngebäuden.
Dieser Abschnitt umfasst daher den Betrieb von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Gas.
Der Abschnitt umfasst ferner die Wärme- und Kälteversorgung (z.B. Dampf- und Klimaversorgung) über ein fest installiertes Netz.
Dieser Abschnitt umfasst nicht: