Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

D ENERGIEVERSORGUNG


Dieser Abschnitt umfasst die Erzeugung, Speicherung, Steuerung, Verteilung, den Handel und die Vermittlung von Elektrizität oder von gasförmigen Brennstoffen für die Energieversorgung durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen (Versorgungsleitungen). Eingeschlossen ist auch die Energieversorgung von Industrie- und Gewerbegebieten, sowie von Wohngebäuden.

Dieser Abschnitt umfasst daher den Betrieb von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Gas.

Der Abschnitt umfasst ferner die Wärme- und Kälteversorgung (z.B. Dampf- und Klimaversorgung) über ein fest installiertes Netz.

Dieser Abschnitt umfasst nicht:

  • Gewinnung von Rohgas, siehe 062000
  • Betrieb von Wasserversorgung und Kanalisation, siehe Abteilungen 36 und 37
  • Transport von Gas in Rohrfernleitungen, d. h. nicht über das Verteilungsnetz, siehe 495000