A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
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A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
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Dieser Abschnitt umfasst die Nutzung pflanzlicher und tierischer natürlicher Ressourcen, d. h. Tätigkeiten wie Pflanzenbau, Tierzucht und Tierhaltung, Holzgewinnung und die Gewinnung anderer pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse in landwirtschaftlichen Betrieben oder in freier Natur.
Dieser Abschnitt umfasst ferner die ökologische Landwirtschaft, die Aquakultur, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und die Aufzucht von gentechnisch veränderten Tieren.
Dieser Abschnitt umfasst nicht die Herstellung von Waren für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt durch private Haushalte, die der Art 981000 zugeordnet sind.