O ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN
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O ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN
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Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die den allgemeinen Geschäftsbetrieb unterstützen. Diese Tätigkeiten unterscheiden sich insofern von denen in Abschnitt N, als ihr Hauptzweck nicht in der Übertragung von Fachwissen besteht.