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Alle Schweizer Bundesbehörden

Dieser Abschnitt umfasst die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten, unabhängig davon, welche Technologien zur Ausübung dieser Tätigkeiten oder zur Erbringung damit verbundener Dienstleistungen eingesetzt werden.

In diesem Abschnitt werden drei Haupttätigkeiten klassifiziert: das Beschaffen, Übernehmen und Bereitstellen von Finanzierungsmitteln (Abteilung 64), die Zusammenfassung von Risiken durch Zeichnung von Versicherungen inklusive Renten- und Pensionsversicherungen (Abteilung 65) und die Erbringung von speziellen Dienstleistungen zur Erleichterung oder Unterstützung der Erbringung von Finanz- oder Versicherungsdienstleistungen (Abteilung 66).

Dieser Abschnitt umfasst ferner das Halten von Vermögenswerten, wie zum Beispiel Tätigkeiten von Holdinggesellschaften und Finanzierungs-Conduits und die Tätigkeiten von Treuhand- und sonstigen Fonds und ähnlichen Finanzinstitutionen (Abteilung 64) sowie Tätigkeiten der Rückversicherung und von Pensionskassen und Pensionsfonds (Abteilung 65).

Dieser Abschnitt umfasst nicht unterstützende Tätigkeiten für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die nicht finanzieller Natur sind (zum Beispiel IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Banktätigkeiten).