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Alle Schweizer Bundesbehörden

Dieser Abschnitt umfasst Finanzdienstleistungs-, Versicherungs- und mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten, unabhängig davon, welche Technologien zur Durchführung dieser Tätigkeiten oder unterstützenden Dienstleistungen eingesetzt werden.

In diesem Abschnitt werden drei Haupttätigkeiten unterschieden: die Beschaffung und Bereitstellung von Finanzmitteln (Abteilung 64), die Zusammenfassung von Risiken durch die Übernahme von Versicherungen und Renten (Abteilung 65) und die Erbringung von Spezialdienstleistungen, die die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen erleichtern oder unterstützen (Abteilung 66).

Dieser Abschnitt umfasst auch die Tätigkeiten des Haltens von Vermögenswerten, wie z. B. die Tätigkeiten von Holdinggesellschaften und Finanzierungs-Conduits und die Tätigkeiten von Trusts, Fonds und ähnlichen Finanzunternehmen (Abteilung 64), sowie die Tätigkeiten von Rückversicherungen und Pensionsfonds (Abteilung 65).

Dieser Abschnitt schliesst unterstützende Tätigkeiten für Finanzdienstleistungen aus, die nicht finanzieller Natur sind (z. B. IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Bankgeschäften).