E WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
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E WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
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Dieser Abschnitt umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung und Entsorgung, z. B. Sammlung, Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung, verschiedener Arten von Abfällen (wie z. B. fester oder nicht fester Industrie- oder Haushaltsabfälle), einschliesslich der Organisation dieser Tätigkeiten.
Die Endprodukte der Abfall- oder Abwasserbehandlung können entweder entsorgt werden oder als Input in andere Produktionsprozesse einfliessen. Sekundärrohstoffe sind Materialien und Produkte, die durch einfache Wiederverwendung oder durch Recycling und Verwertung von Abfällen als Rohstoffe verwendet werden können. Auch Tätigkeiten der Wasserversorgung fallen in diesen Abschnitt, da sie häufig in Verbindung mit der Abwasserbehandlung durchgeführt werden, oder von Einheiten, die auch in der Abwasserbehandlung tätig sind.
Die Tätigkeiten umfassen ferner die Sanierung von kontaminierten Gebäuden und Grundstücken, Böden, Oberflächen- und Grundwasser (z. B. Ozeane, Mangroven, Meere) usw.
Einheiten, die in der Regel die Abfallentsorgung ihrer Auftraggeber übernehmen und somit zum Abfallentsorger des Kunden werden und dann ihrerseits ihren Auftraggebern Gebühren für die Abfallentsorgung in Rechnung stellen, werden der Abteilung 38 zugeordnet. Auch wenn diese Einheiten die entsprechenden Dienstleistungen nicht selbst erbringen, sind sie für deren Erfüllung verantwortlich. Diese Tätigkeit wird als vollständige Auslagerung einer Dienstleistung angesehen.
Dieser Abschnitt umfasst nicht: