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Alle Schweizer Bundesbehörden

K TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR


Dieser Abschnitt umfasst die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, d. h. die Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Bild (Abteilung 61), Computerprogrammierung, IT-Beratung und damit verbundene Tätigkeiten (Abteilung 62) sowie die Bereitstellung von EDV-Infrastruktur, Datenverarbeitung, Hosting und andere Informationsdienstleistungen (Abteilung 63).

Dieser Abschnitt umfasst nicht:

  • Verlagswesen, Rundfunk und Produktion von Inhalten, einschliesslich des Verlegens von Software, Nachbearbeitungsdiensten zur Konvertierung von Audio- und Videoinhalten in Streaming-Formate sowie der Bereitstellung von Audio- und Video-Streaming- oder Download-Diensten auf Abruf durch unabhängige Dritte, siehe Abschnitt J
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen unter Verwendung veröffentlichter Software für Finanz- und Versicherungstechnologien, siehe Abschnitt L
  • Tätigkeiten von Glücksspiel-Webseiten, siehe Abschnitt 920000
  • Reparatur und Wartung von Computern und Kommunikationsgeräten, siehe Abschnitt 951000