I GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE
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I GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE
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Dieser Abschnitt umfasst die kurzzeitige Beherbergung (weniger als ein Jahr) von Besuchern und anderen Reisenden, die befristete Unterbringung in Einzel- oder Mehrbettzimmern, in Wohnheimen für Studenten, Saisonarbeiter und andere Personen, sowie die Bereitstellung von kompletten Mahlzeiten und von Getränken zum sofortigen Verzehr. Art und Umfang von zusätzlichen Dienstleistungen können innerhalb dieses Abschnitts stark variieren.
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
- Weiterverkauf von Speisen und Getränken im Gross- oder Einzelhandel, siehe Abschnitt G (die Zubereitung dieser Speisen und Getränke fällt unter Herstellung und Verarbeitung von Waren, siehe Abschnitt C)
- Bereitstellung von Langzeitunterkünften (ein Jahr oder länger) als Hauptwohnsitz, siehe Abschnitt M