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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst den Bergbau auf metallische Mineralien (Erze) im Untertage- oder Tagebau, im Meeresbodenbergbau usw.

Diese Abteilung umfasst ferner:

  • Tätigkeiten der Aufbereitung und Anreicherung von Erzen (z.B. Brechen, Mahlen, Waschen, Trocknen, Sintern, Brennen oder Auslaugen von Erzen, der Schweretrennung oder der Flotation).

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Rösten von Eisenkies, siehe 201300
  • Betrieb von Hochöfen, siehe Abteilung 24
  • Herstellung von Aluminiumoxid, siehe 244200