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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst die Erzeugung von Elektrizität, die Übertragung von Erzeugungsanlagen zu Verteilungszentren und die Verteilung an die Endverbraucher. Ebenfalls eingeschlossen sind der Handel mit und die Speicherung von Elektrizität.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Getrennte Erzeugung und Verteilung von Dampf und Wärme, siehe 353
  • Tätigkeiten von Maklerinnen und Maklern, die den Verkauf von Elektrizität über Stromverteilungsnetze vermitteln, welche von Dritten betrieben werden, siehe 354