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Alle Schweizer Bundesbehörden
  • 42.11.1 Autobahnen, Strassen und Wege sowie Rollbahnen
  • 42.11.10 Autobahnen, Strassen und Wege sowie Rollbahnen

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Autobahnen (ausser Hochstrassen), Strassen, Wege und sonstige Verkehrs- und Fussgängerwege
    • Leitplanken sowie befestigte Parkflächen, Zufahrten, Unter- und Überführungen für Fahrzeuge und Fussgänger sowie Radwege
    • Start- und Landebahnen von Flugplätzen, einschliesslich Rollbahnen und zugehöriger Flughafenanlagen mit Ausnahme von Gebäuden
    • provisorische Strassen, Umleitungen und baubedingte Wege (die während des Baus oder der Instandhaltung von dauerhaften Strassen und Autobahnen genutzt werden)

    Diese Unterkategorie umfasst ausserdem:

    • unbefestigte Mountainbike-Wege oder -Strecken

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Hochstrassen, siehe 42.13.10
    • Brücken und Tunnel, siehe 42.13.10
    • Strassentunnel, siehe 42.13.10
    • Installation von Strassenbeleuchtung und elektrischen Signalanlagen, siehe 43.21.00
    • Strassenmarkierungen und sonstige Markierungen auf Strassen, siehe 43.50.03
    • Installation von Leitplanken, Verkehrszeichen usw., siehe 43.50.03
  • 42.11.2 Bauarbeiten an Autobahnen, Strassen und Wegen sowie Rollbahnen
  • 42.11.20 Bauarbeiten an Autobahnen, Strassen und Wegen sowie Rollbahnen

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Bau oder Sanierung von Strassenbelägen und Parkplätzen mit Asphalt, Beton usw.
    • Bau von Fusswegen, verkehrsberuhigenden Einrichtungen, Radwegen usw.
    • Anlage und Instandhaltung von Wegen und Pfaden
    • Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an Strassen
    • Bauarbeiten an Start- und Landebahnen von Flugplätzen, einschliesslich Rollwegen und Vorfeldern für Flugzeuge
    • Bau von Behelfsstrassen, Umleitungen und baubezogenen Wegen (die während des Baus oder der Instandhaltung von dauerhaften Strassen und Autobahnen genutzt werden)

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Bauarbeiten für Hochstrassen, Tunnel und Brücken, siehe 42.13.20
    • Strassenbauarbeiten im Zusammenhang mit Rohrleitungen und Kabeln (Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon usw.), siehe 42.21, 42.22
    • Bau- und Instandhaltungsarbeiten an oberirdischen Fernstromleitungen, einschliesslich solcher für Eisenbahnen, siehe 42.22.21
    • Bauarbeiten an Fernstromleitungen für Eisenbahnen, siehe 42.22.21
    • Bauarbeiten an Fundamenten für Autobahnen, Strassen, Wege, sonstige Verkehrs- und Fussgängerwege sowie offene Parkplätze, siehe 43.50.01
    • Montagearbeiten für Leitplanken, niedrige Trennmauern, Verkehrszeichen usw., siehe 43.50.03
    • Malerarbeiten für Markierungen auf Strassenbelägen, Parkplätzen und ähnlichen Flächen, siehe 43.50.03
    • Errichtung von Lärmschutzwänden entlang von Strassen, siehe 43.50.03