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Diese Abteilung umfasst spezialisierte Tätigkeiten (Spezialgewerbe) im Hoch- und Tiefbau und deren entsprechenden Vorarbeiten. Im Allgemeinen handelt es sich um spezialisierte Tätigkeiten, die in unterschiedlichen Bauwerken gleichermassen durchgeführt werden und besondere Fähigkeiten oder Ausrüstungen erfordern. Spezialisierte Bauarbeiten werden in der Regel von Subunternehmern im Auftrag eines Unternehmers ausgeführt, dessen Tätigkeiten unter die Abteilungen 41 oder 42 fallen. Instandhaltungsarbeiten werden in der Regel ohne Subunternehmer ausgeführt.

Hierzu zählt auch die Installation aller Arten von Versorgungseinrichtungen, die für die Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden meist auf dem Baugelände ausgeführt, auch wenn Teile der Arbeiten ausserhalb des Baugeländes vorgenommen werden können.

Diese Abteilung umfasst die Installation von Elektro-, Sanitär- und anderen Offshore-Anlagen auf schwimmenden Plattformen.

Die Vermietung von Baugeräten und -maschinen mit Bedienpersonal wird nach der jeweils ausgeführten Bautätigkeit klassifiziert.

Diese Art umfasst ferner:

  • spezialisierte Bautätigkeiten, die als Reparatur- und Wartungsarbeiten ausgeführt werden
  • Fertigstellung oder Ausbau von Gebäuden und anderen Bauwerken