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Diese Abteilung umfasst drei Arten von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung: (1) Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie zur Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Grundlagen von Erscheinungen und wahrnehmbaren Tatsachen dienen, ohne dass damit bestimmte Anwendungen oder ein bestimmter Nutzen angestrebt wird; (2) angewandte Forschung: Untersuchungen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, die in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel ausgerichtet sind; und (3) experimentelle Entwicklung: planmässiges Arbeiten auf der Grundlage vorhandener Kenntnisse aus der Forschung und/oder aufgrund praktischer Erfahrung, das auf die Herstellung neuer oder die Verbesserung vorhandener Werkstoffe, Erzeugnisse und Geräte, Einrichtungen, Vorrichtungen, Systeme, Instrumente etc. gerichtet ist und auch die Einführung neuer Verfahren, Systeme und Dienstleistungen, sowie auf die wesentliche Verbesserung bereits hergestellter oder eingeführter Verfahren inkludiert.

Die Forschungs- und experimentellen Entwicklungstätigkeiten in dieser Abteilung sind nicht als Hilfstätigkeiten anzusehen. Sie werden in die beiden folgenden Kategorien unterteilt: Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Sozial- und Geisteswissenschaften.

Diese Abteilung umfasst ferner:

  • die Entwicklung und Herstellung von Prototypen mit dem vorrangigen Ziel, weitere Verbesserungen vorzunehmen, unabhängig davon, ob diese mit der Produktion verbunden sind oder nicht.

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Markt- und Meinungsforschung, siehe 732000