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Diese Art umfasst die Überlassung von Arbeitnehmern an Kunden für einen begrenzten Zeitraum, um den Personalbestand des Kunden vorübergehend zu ersetzen oder aufzustocken. Bei diesem Arbeitsverhältnis sind die Zeitarbeitsunternehmen oder Personalvermittler Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer. Für die Aufsicht des Zeitarbeitspersonals sind jedoch die Kunden verantwortlich.