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Alle Schweizer Bundesbehörden

851000 Kindergärten und Vorschulen

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • vorschulische Erziehung. Der Begriff vorschulische Erziehung ist definiert als die erste Phase des formellen Bildungswesens, die in erster Linie darauf abzielt, sehr junge Kinder mit eine schulähnlichen Umfeld vertraut zumachen, d. h. eine Brücke zwischen den Lebensbereichen Familie und Schule zu schaffen.

In der Schweiz ist die vorschulische Bildung (Kindergarten) in der Regel Teil der obligatorischen Schulzeit. In einigen Kantonen der Deutschschweiz besteht keine oder nur eine einjährige Kindergartenpflicht. Dennoch besucht die überwiegende Mehrheit der Kinder in diesen Kantonen den Kindergarten zwei Jahre lang. In mehreren Deutschschweizer Kantonen haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine Grundstufe einzurichten, die den Kindergarten und die ersten ein oder zwei Jahre der Primarschule miteinander verbindet. In der Westschweiz sind die beiden Kindergartenjahre in der Regel in den so genannten „cycle 1“ oder „cycle primaire 1“ integriert, der vier Jahre dauert. Der Kanton Tessin bietet zusätzlich zu den zwei obligatorischen Kindergartenjahren ein freiwilliges erstes Kindergartenjahr für Kinder ab drei Jahren an.

Diese Art umfasst nicht:

  • Tagesbetreuung von Kindern (ISCED-P 2011 Stufe 01: Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren), siehe 889100

Tätigkeiten von Schulbussen sind unter 493200 (Transportdienstleistungen) und nicht unter Abteilung 85 (Bildung) einzuordnen. Diese Klassifizierung richtet sich nach der erbrachten Transportdienstleistung, nicht nach der Bildungsaktivität.

Stichwortliste