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Diese Klasse umfasst Erziehung und Unterricht in Grundschulen/Volksschulen: die Erteilung von allgemeinbildendem Unterricht und damit zusammenhängende Unterrichtsarbeit, die den Schülern eine solide Grundbildung in Lesen, Schreiben und Mathematik sowie ein grundlegendes Verständnis anderer Fächer (z. B. Geschichte, Geografie, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kunst und Musik) vermittelt.

Diese Art umfasst ferner die Bereitstellung von Bildungsprogrammen im Rahmen des Schulsystems oder ausserhalb des Schulsystems, die inhaltlich den Lehrplänen von Grundschulen/Volksschulen ähneln, jedoch für Menschen bestimmt sind, die als zu alt für den Besuch von Grundschulen/Volksschulen gelten. Beispiele für solche Programme sind Alphabetisierungsprogramme für Erwachsene, Programme des zweiten Bildungswegs oder Wiedereingliederungsprogramme.

Diese Art umfasst nicht:

  • nicht formale Aus- und Weiterbildung ohne Berücksichtigung des Alters oder des Bildungsbereichs, siehe 855
  • Tagesbetreuung von Kindern, einschliesslich Schulkindern, siehe 889100