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Diese Art umfasst die Erteilung von Kunst-, Schauspiel- und Musikunterricht, z. B. in Schulen, Ateliers, Klassen. Es handelt sich um strukturierte, speziell auf Bildung und Lernen ausgerichtete Unterrichtsangebote, z. B. Schüler-Lehrer-Beziehungen und/oder -Interaktionen. Der Unterricht dient in erster Linie als Hobby, Freizeitgestaltung oder zur Selbstentfaltung und führt nicht zu Qualifikationen der Primar- bis zur Tertiärstufe. Diese Art umfasst:

  • Musikunterricht
  • Kunstunterricht
  • Tanzunterricht
  • Unterricht in Schauspiel, bildender Kunst, darstellender Kunst und Fotografie

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von professionellen Kunstlehrern und -dozenten

Diese Art umfasst nicht:

  • Unterricht von Schulen für Schauspiel, bildende Künste, darstellende Künste und Fotografie, die zu Abschlüssen der Sekundar- und Tertiärstufe führen, siehe 853, 854
  • Fremdsprachenunterricht, siehe 855901
  • Mediationstätigkeiten, siehe 889909