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Diese Abteilung umfasst ausschliesslich die Tätigkeiten privater Haushalte, die als Arbeitgeber von Hauspersonal fungieren.

Da der Output dieser Tätigkeiten im Rahmen des System of National Accounts (SNA) als Produktion betrachtet wird und für bestimmte Erhebungen von Bedeutung ist, wurde diese Abteilung in die NOGA 2025 aufgenommen. Werden solche Tätigkeiten jedoch von unabhängigen Dienstleistern erbracht (im Gegensatz zu Hauspersonal, das vom Haushalt angestellt und bezahlt wird), erfolgt keine Zuordnung zu dieser Abteilung (z.B Babysitting (Art 889100), das Waschen von Textilien (Art 961000) und Hausmeistertätigkeiten (Art 969100)).