Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

0811 Gewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein


  • 08.11.1 Gipsstein, Anhydrit; Kalksteine als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement
  • 08.11.10 Gipsstein, Anhydrit; Kalksteine als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • gebrochener, zerkleinerter oder gemahlener Stein, Granulat, Splitt und Pulver, siehe 08.11.50
  • 08.11.2 Kreide und nicht gebrannter oder gesinterter Dolomit
  • 08.11.20 Kreide und nicht gebrannter oder gesinterter Dolomit

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • gebrochener, zerkleinerter oder gemahlener Stein, Granulat, Splitt und Pulver, siehe 08.11.50
    • gebrochener oder zerkleinerter Dolomit, der als Betonzuschlagstoff, für den Strassenbau, als Gleisschotter oder für andere Zuschlagstoffe verwendet wird, siehe 08.11.50
  • 08.11.3 Sonstige Natursteine und Naturwerksteine
  • 08.11.31 Marmor und andere kalkhaltige Naturwerksteine und Natursteine

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • gebrochener, zerkleinerter oder gemahlener Stein, Granulat, Splitt und Pulver, siehe 08.11.50
  • 08.11.32 Granit, Sandstein und andere Naturwerksteine und Natursteine

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • gebrochener, zerkleinerter oder gemahlener Stein, Granulat, Splitt und Pulver, siehe 08.11.50
  • 08.11.4 Tonschiefer
  • 08.11.40 Tonschiefer

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • gebrochener, zerkleinerter oder gemahlener Stein, Granulat, Splitt und Pulver, siehe 08.11.50
  • 08.11.5 Zerkleinerte Steine, Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl
  • 08.11.50 Zerkleinerte Steine, Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl