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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Abwasseraufbereitungsanlagen (Kläranlagen) zur Wiederverwendung (z. B. von landwirtschaftlichem oder industriellem Abwasser, Strassenreinigungsabwasser oder gesammeltem Regenwasser) oder zur künstlichen Anreicherung und Wiederauffüllung von Grundwasserkörpern
  • Sammlung und Transport von Abwasser von Verbrauchern, z. B. Haushalten oder Industriebetrieben
  • Sammlung und Transport von Regenwasser mit Hilfe von Kanalisationsnetzen, Sammelstellen, Tanks und anderen Transportmitteln (z.B. Abwasserfahrzeugen usw.)

Diese Art umfasst ferner:

  • Gefriertrocknung von Klärschlamm in Kläranlagen

Diese Art umfasst nicht:

  • Weiterbehandlung von Klärschlamm, siehe Abteilung 38
  • anaerobe (sauerstofffreie) Vergärung, siehe 382
  • aerobe (sauerstoffbasierte) Behandlung wie Kompostierung, siehe 382100
  • Verbrennung mit energetischer Verwertung, siehe 382200
  • Verbrennung ohne energetische Verwertung, siehe 383100
  • Bau oder Reparatur von Kanalisationen, siehe 422100