38 Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
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38 Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
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Diese Abteilung umfasst die Sammlung, die Vorbehandlung zur Verwertung oder Beseitigung, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen, einschliesslich der Organisation dieser Tätigkeiten. Die Sammlung von Abfällen, die ausschliesslich der anschliessenden Verwertung oder Beseitigung der gesammelten Abfälle durch die selbe Einheit dient, ist als Abfallverwertung oder -beseitigung anzusehen.
Diese Abteilung umfasst ferner:
- örtlicher Transport von Abfällen und Betrieb von Anlagen zur Materialrückgewinnung, d. h. Anlagen, die Abfälle, einschliesslich Schrott, in Sekundärrohstoffe umwandeln, unabhängig davon, ob sie sortiert sind oder nicht
- Tätigkeiten von Einheiten, welche die Verpflichtungen der Herstellerverantwortung für die Abfallwirtschaft im Auftrag der ursprünglichen Abfallerzeuger erfüllen. Solche Organisationen tragen in der Regel die Verantwortung für die Behandlung von Abfällen, die ihnen von den ursprünglichen Herstellern von Produkten oder Verpackungen übertragen wurden.
Die Tätigkeiten können den Betrieb von Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssystemen für gebrauchte Verpackungen oder Verpackungsabfälle oder die Annahme und Behandlung von zurückgegebenen oder gebrauchten Produkten umfassen.
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Grosshandel mit Abfallprodukten und Altmaterialien, siehe Abteilung 46