421300 Brücken- und Tunnelbau
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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421300 Brücken- und Tunnelbau
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Diese Art umfasst:
- Bau von Brücken (z. B. für Hochstrassen und Bahnverkehrsstrecken)
- Bau von Tunneln, einschliesslich für Autobahnen und Bahnverkehrsstrecken
Diese Art umfasst nicht:
Spezialisierte Bauarbeiten, die Subunternehmer für Projekte aus den Abteilungen 41 oder 42 ausführen, gehören zur Abteilung 43.