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Alle Schweizer Bundesbehörden

421300 Brücken- und Tunnelbau

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Bau von Brücken (z. B. für Hochstrassen und Bahnverkehrsstrecken)
  • Bau von Tunneln, einschliesslich für Autobahnen und Bahnverkehrsstrecken

Diese Art umfasst nicht:

  • Bau von Bahnverkehrsstrecken, siehe 421200
  • Installation von Beleuchtungsanlagen und elektrischen Verkehrssignalen, siehe 432100
  • Projektmanagement für Bauvorhaben, siehe 711
  • Ingenieursdienstleistungen, siehe 7112

Spezialisierte Bauarbeiten, die Subunternehmer für Projekte aus den Abteilungen 41 oder 42 ausführen, gehören zur Abteilung 43.