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Alle Schweizer Bundesbehörden
  • 42.13.1 Brücken und Tunnel
  • 42.13.10 Brücken und Tunnel

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Brücken und Viadukte aus Metall, Beton oder anderen Materialien für alle Arten des Landverkehrs sowie für Fussgänger
    • Hochstrassen für den Kraftfahrzeugverkehr
    • Tunnel

    Diese Unterkategorie umfasst ausserdem:

    • Tunnelbauwerke im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Verkehr

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Unter- und Überführungen für Fahrzeuge und Fussgänger, siehe 42.11.10
    • Bergbauanlagen, siehe 42.99.11
    • Fussgängerbrücken in Parks oder Gärten, siehe 81.30.02
  • 42.13.2 Bauarbeiten an Brücken und Tunneln
  • 42.13.20 Bauarbeiten an Brücken und Tunneln

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Bauarbeiten an Autobahnen, Strassen, Eisenbahnstrecken und Start- und Landebahnen von Flugplätzen, siehe 42.11, 42.12
    • Pflasterarbeiten an Brücken oder in Tunneln, siehe 42.11.20
    • wasserbezogene Bauarbeiten, siehe 42.91
    • Installation von Beleuchtungs- und elektrischen Signalanlagen, siehe 43.21.00
    • Installationsarbeiten für spezielle Tunnelbelüftungs-, Beleuchtungs- und Sicherheitssysteme, siehe 43.21.00
    • Schachtbau, siehe 43.50.03
    • Fussgängerbrücken in Parks oder Gärten, siehe 81.30.02