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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Verlegen, Verfliesen, Einbau oder Anbringen in Gebäuden oder anderen Bauwerken von:
  • Parkett und andere Bodenbeläge aus Holz, Wandverkleidungen aus Holz
  • Teppich- und Linoleumböden sowie Bodenbeläge, auch aus Gummi oder Kunststoff
  • Tapeten

Diese Art umfasst ferner:

  • Schleifen, Polieren und Versiegeln von Parkett und anderen Bodenbelägen aus Holz

Diese Art umfasst nicht:

  • Wandverkleidungen für Aussenfassaden, siehe 433500