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Alle Schweizer Bundesbehörden

522300 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
  • Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen (z.B. Flughafenterminals)
  • Flughafenkontrolle, Regelung und Überwachung des Flugverkehrs
  • Bodendienste auf Flughäfen usw.
  • Gewährleistung der Sicherheit bei Wartungsarbeiten an der Flughafeninfrastruktur
  • Lagerung von Flugzeugen

Diese Art umfasst ferner:

  • Feuerwehren und Brandverhütungsdienste auf Flughäfen

Diese Art umfasst nicht:

  • Frachtumschlag, siehe 522400
  • Gepäck- und Passagierkontrolle auf Flughäfen, nicht von Behörden durchgeführt, siehe 800100
  • Gepäck- und Passagierkontrolle auf Flughäfen, von Behörden durchgeführt, siehe 842400
  • Betrieb von Flugschulen für Berufspiloten, siehe 853200
  • Betrieb von Flugschulen, die keine beruflichen Zeugnisse und Bescheinigungen ausstellen, siehe 855300

Dienstleistungen wie Lagerei, Speicher- und andere unterstützende Tätigkeiten, die ausschliesslich der Unterstützung von Transporttätigkeiten innerhalb derselben Einheit dienen, gelten als Nebentätigkeiten. Sie sollten dem Transportsektor zugeordnet werden, wobei die Einheit dem entsprechenden Code in Abschnitt H zugewiesen wird.