Diese Abteilung umfasst die Personen- und Güterbeförderung zu Wasser, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr, unabhängig davon, ob die Beförderung aus beruflichen, persönlichen oder Freizeitgründen erfolgt. Dazu gehört auch der Betrieb von Schlepp- oder Schubschiffen, Ausflugs-, Besichtigungs- und Kreuzfahrtschiffen, Fähren, Wassertaxis usw. Zwar lässt der Einsatzort Rückschlüsse auf die Unterscheidung zwischen einerseits Hochsee- und Küstenschifffahrt und andererseits Binnenschifffahrt zu, ausschlaggebend jedoch ist die Art des eingesetzten Wasserfahrzeugs. Die Beförderung auf Hochsee- und Küstenschiffen wird in die Gruppen 501 und 502 eingeordnet, die Beförderung auf anderen Schiffen hingegen in die Gruppen 503 und 504.
Also included is transportation of passengers on lakes, etc., when similar types of vessels are used.
Diese Abteilung umfasst nicht den Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, sofern dieser durch eigenenständige Unternehmen erfolgt, siehe 561101, 563001