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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst die Bereitstellung von kurzzeitigen Unterkünften für Besucher und andere Reisende. Die Unterbringung kann auch Mahlzeiten, Freizeitaktivitäten und andere Dienstleistungen beinhalten.

Diese Abteilung umfasst ferner die Bereitstellung von Kurzzeitunterkünften (z. B. für Studenten oder Arbeitnehmer).

Diese Abteilung umfasst nicht Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Wohnraum in Einrichtungen (z. B. Wohnungen oder Appartements, die in der Regel auf Jahresbasis vermietet werden), siehe Abteilung 68.