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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst die kurzzeitige Beherbergung von Besuchern und anderen Reisenden. Die Unterbringung kann auch Mahlzeiten, Freizeitaktivitäten und andere Dienstleistungen beinhalten.

Diese Abteilung umfasst ferner die kurzzeitige Bereitstellung von Unterkünften (z. B. für Studenten oder Berufstätige).

Diese Abteilung umfasst nicht Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Wohnraum in solchen Einrichtungen, die in der Regel auf Jahresbasis vermietet werden (z. B. Wohnungen oder Appartements), siehe Abteilung 68.