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Alle Schweizer Bundesbehörden

65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung


Diese Abteilung umfasst die Zeichnung von Renten- und Versicherungspolicen (z. B. direkte Lebens- und Nichtlebensversicherungen) und die Anlage von Prämien zum Aufbau eines Portfolios von Finanzanlagen, die zur Deckung künftiger Schäden verwendet werden können. Die Direktversicherung, die Finanzierung der Altersversorgung und die Rückversicherung sind ebenfalls enthalten.

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Erbringung von versicherungsbezogenen Dienstleistungen auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe Abteilung 66