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Alle Schweizer Bundesbehörden

65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung


Diese Abteilung umfasst das Zeichnen von Renten- und anderen Versicherungen (zum Beispiel Lebens- und Nichtlebensversicherungen) sowie das Anlegen von Prämien zum Aufbau eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte, die zur Deckung künftiger Ansprüche verwendet werden. Dazu zählen die Bereitstellung von Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds sowie von Rückversicherungen.

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Erbringung von versicherungsbezogenen Dienstleistungen gegen Entgelt oder auf vertraglicher Grundlage, siehe Abteilung 66