65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung
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65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung
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Diese Abteilung umfasst das Zeichnen von Renten- und anderen Versicherungen (zum Beispiel Lebens- und Nichtlebensversicherungen) sowie das Anlegen von Prämien zum Aufbau eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte, die zur Deckung künftiger Ansprüche verwendet werden. Dazu zählen die Bereitstellung von Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds sowie von Rückversicherungen.
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Erbringung von versicherungsbezogenen Dienstleistungen gegen Entgelt oder auf vertraglicher Grundlage, siehe Abteilung 66